Wenn Rechteverwerter gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen wollten, mussten sie bisher die Übeltäter ausfindig machen und verklagen. Zugleich konnten sie die Webseiten auffordern, die geschützten Inhalte wieder zu löschen. Wäre es da nicht wesentlich einfacher, wenn die Betreiber von Apps und Webseiten schon beim Hochladen überprüfen müssen, ob ihre Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen? Das ungefähr dachten sich Lobbyisten und Politiker beim Formulieren einer neuen EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass künftig nicht nur die Menschen verklagt werden können, die konkret Urheberrechtsverletzungen begehen, sondern auch die Apps und Webseiten, auf denen die Inhalte veröffentlicht werden.