Am vergangenen Montag wurde die EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts endgültig beschlossen – ausgerechnet auf einem Treffen de Agrarminister. Zwangsvergütung für kleinste Texthäppchen aus Presseerzeugnissen, höhere finanzielle Ausschüttungen an Verlage zu Lasten von Urhebern und vor allem die zunächst als Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) bekannt gewordenen Upload-Filter werden damit Realität. Solche Filter sollen künftig jeglichen Upload auf Plattformen im Internet auf mögliche Urheberrechtsverstöße hin überwachen und bei Bedarf unterbinden. IT-Experten sind sich weitgehend einig, dass dies ohne eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit technisch nicht möglich sein wird.
Schlagwort: Europäische Union
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Ein System von Filtern wäre Realität, das flächendeckend überwacht, was Menschen hochladen
Wenn Rechteverwerter gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen wollten, mussten sie bisher die Übeltäter ausfindig machen und verklagen. Zugleich konnten sie die Webseiten auffordern, die geschützten Inhalte wieder zu löschen. Wäre es da nicht wesentlich einfacher, wenn die Betreiber von Apps und Webseiten schon beim Hochladen überprüfen müssen, ob ihre Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen? Das ungefähr dachten sich Lobbyisten und Politiker beim Formulieren einer neuen EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass künftig nicht nur die Menschen verklagt werden können, die konkret Urheberrechtsverletzungen begehen, sondern auch die Apps und Webseiten, auf denen die Inhalte veröffentlicht werden.