Schlagwort: Urheberrechtsrichtlinie


  • EU-Urheberrechtsreform: Schaden für die Demokratie

    Das EU-Parlament hat für eine Urheberrechtsreform gestimmt. Die Auswirkungen sind jedoch erst absehbar, wenn die neue EU-Richtlinie vom Bundestag in nationales Recht überführt wird. Die Reform enthält eine Haftungs- und Lizensierungspflicht für Internetplattformen, welche künftig gezwungen werden, alles, was ihre Nutzer hochladen, mit Upload-Filtern auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass diese Filter eine hohe Fehlerquote haben werden und völlig legale Zitate und Parodien nicht erkennen können.

    Das ist aber noch nicht alles. Streng genommen müssen die Plattformen dann Uploads sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke ablehnen, wenn sie in ihren Datenbanken keine gültige Lizenz für den Inhalt finden. Also auch »user generated content« wie zum Beispiel Selfies, Urlaubsbilder oder Fotos vom Gebrauchtwagen, der zum Verkauf angeboten wird. Auch Texte in Diskussionsforen können betroffen sein, schließlich könnte jemand statt eines Diskussionsbeitrages einen Ausschnitt aus einem veröffentlichten Werk irgendwo hochladen.

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  • Ein System von Filtern wäre Realität, das flächendeckend überwacht, was Menschen hochladen

    Wenn Rechteverwerter gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen wollten, mussten sie bisher die Übeltäter ausfindig machen und verklagen. Zugleich konnten sie die Webseiten auffordern, die geschützten Inhalte wieder zu löschen. Wäre es da nicht wesentlich einfacher, wenn die Betreiber von Apps und Webseiten schon beim Hochladen überprüfen müssen, ob ihre Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen? Das ungefähr dachten sich Lobbyisten und Politiker beim Formulieren einer neuen EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass künftig nicht nur die Menschen verklagt werden können, die konkret Urheberrechtsverletzungen begehen, sondern auch die Apps und Webseiten, auf denen die Inhalte veröffentlicht werden.

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