Am vergangenen Montag wurde die EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts endgültig beschlossen – ausgerechnet auf einem Treffen de Agrarminister. Zwangsvergütung für kleinste Texthäppchen aus Presseerzeugnissen, höhere finanzielle Ausschüttungen an Verlage zu Lasten von Urhebern und vor allem die zunächst als Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) bekannt gewordenen Upload-Filter werden damit Realität. Solche Filter sollen künftig jeglichen Upload auf Plattformen im Internet auf mögliche Urheberrechtsverstöße hin überwachen und bei Bedarf unterbinden. IT-Experten sind sich weitgehend einig, dass dies ohne eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit technisch nicht möglich sein wird.
Schlagwort: Urheberrecht
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Frisch gefiltert
Eine trockene Angelegenheit, die allenfalls für Autoren und Verlage interessant zu sein scheint, wurde zu einer schmutzigen Lobbyschlacht, die Desinformation, Beschimpfungen, Morddrohungen und einseitige Berichterstattung mit sich brachte. Am 26. März verabschiedete das Europaparlament die umstrittene Richtlinie zur Reform des Urheberrechts. Größter Streitpunkt der Reform waren sogenannte Upload-Filter, die das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten unterbinden sollten, sobald die EU-Mitgliedstaaten die neue Richtlinie in nationales Recht überführt haben. In über einem Dutzend europäischer Länder hatte es vor der Abstimmung Demonstrationen gegen die Reform gegeben, die größten davon mit bis zu 200 000 Menschen in Deutschland; eine Petition gegen die Reform erhielt fünf Millionen Unterschriften, was die EU nicht davon abhielt, die Reformgegner als Mob zu beschimpfen.
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EU-Urheberrechtsreform: Schaden für die Demokratie
Das EU-Parlament hat für eine Urheberrechtsreform gestimmt. Die Auswirkungen sind jedoch erst absehbar, wenn die neue EU-Richtlinie vom Bundestag in nationales Recht überführt wird. Die Reform enthält eine Haftungs- und Lizensierungspflicht für Internetplattformen, welche künftig gezwungen werden, alles, was ihre Nutzer hochladen, mit Upload-Filtern auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass diese Filter eine hohe Fehlerquote haben werden und völlig legale Zitate und Parodien nicht erkennen können.
Das ist aber noch nicht alles. Streng genommen müssen die Plattformen dann Uploads sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke ablehnen, wenn sie in ihren Datenbanken keine gültige Lizenz für den Inhalt finden. Also auch »user generated content« wie zum Beispiel Selfies, Urlaubsbilder oder Fotos vom Gebrauchtwagen, der zum Verkauf angeboten wird. Auch Texte in Diskussionsforen können betroffen sein, schließlich könnte jemand statt eines Diskussionsbeitrages einen Ausschnitt aus einem veröffentlichten Werk irgendwo hochladen.
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Die EU-Urheberrechtsreform
Als das t3n-Magazin mich kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament um einen Text zur EU-Urheberrechtsreform bat, ist die Angelegenheit ein wenig eskaliert. Gewünscht war nämlich eine Art „Rundumschlag“ und ich merkte schnell, dass das einen einzigen Artikel völlig sprengen würde. So wurden gleich vier Teile draus, und selbst darin konnte ich bei weitem nicht all die Perspektiven, Argumente, Winkelzüge, Falschbehauptungen und Absurditäten unterbringen, die sich um die Geschichte dieses Gesetzesentwurfes ranken. Deshalb habe ich mich auf eine einzige Frage konzentriert: Verbessert die Reform – wie vielerorts ständig behauptet – die Situation von Urhebern? Die Antwort ist ein klares Nein. Weiterlesen bei t3n:
Teil 1 – Artikel 15: So gefährdet das Leistungsschutzrecht die Digitalwirtschaft
Teil 2 – Artikel 16: Warum Kreative weniger Geld bekommen
Teil 3 –Artikel 17: Mit Uploadfiltern wird das Internet zum Kabelfernsehen
Teil 4 –Die schmutzige Lobbyschlacht um die EU-Urheberrechtsreform
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Ein düsterer Vorgeschmack auf die Upload-Filter der EU-Urheberrechtsreform
Konservative Politiker rollen ja gerne mit den Augen, wenn das Wort „Upload-Filter“ fällt, denn davon stünde schließlich nichts im Gesetzesentwurf, der am 12. September im EU-Parlament verabschiedet wurde. Nach Artikel 13 werden alle größeren Internetplattformen in Zukunft dafür haften müssen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen. Anbieter, auf deren Websites sich täglich Tausende oder gar Millionen von Nutzern befinden, können dem Gesetz eigentlich nur dadurch genügen, dass sie Upload-Filter einrichten.
Solche Filter gibt es schon seit längerer Zeit, etwa das von Youtube bekannte Content ID. Jedes hochgeladene Video wird per digitalem Fingerabdruck mit einer Datenbank abgeglichen und gesperrt, sobald es geschütztes Material zu enthalten scheint. Dabei geht schon lange allerlei schief. So wurde diesen Sommer erst der Youtuber Paul Davids gesperrt, obwohl es sein eigenes Material war, das er hochgeladen hatte. Content ID betrifft nur Videos und Musik auf Youtube, die Urheberrechtsreform allerdings auch Bilder, Text, Programmcode und alles, was sich urheberrechtlich schützen lässt.
Kürzlich durfte ich einen kleinen Vorgeschmack davon erleben, wie sich ein Internet anfühlen könnte, in dem Upload-Filter allgegenwärtig sind.
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Wie uns die Utopie des Internets abhandengekommen ist
Bevor über Bezahlmodelle im Netz diskutiert wurde, war das Internet ein Raum der Informationsfreiheit. Damals dachte noch niemand daran, dass man einmal Zeitungen ins Netz stellen würde. Austausch unter Wissenschaftlern bestimmte den Anfang dieser revolutionären Kommunikationsplattform. Heute steht vor allem noch Wikipedia für diese Utopie des frei zugänglichen Wissens. Doch immer wieder wird versucht, das Internet zu regulieren und zu monopolisieren. Enno Park ist selbst Blogger und schreibt zu Themen wie Digitalisierung und Technikkultur. MDR KULTUR hat mit ihm über Bezahlung im Netz gesprochen.
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Angriff auf das freie Internet
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 20. Juni über eine neue »Copyright Directive« oder »Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« abgestimmt. Bereits Anfang Juli soll die Abstimmung im EU-Parlament folgen.
Besonders umstritten sind die Artikel 11 und 13. Der erste reguliert, was künftig noch im Internet verlinkt, der zweite, was hochgeladen werden darf. Bei beiden geht es um die Durchsetzung von Urheberrechten. Axel Voss, Europaabgeordneter der CDU und Mitverfasser des Entwurfs, findet, dass nicht nur die Nutzer Verantwortung dafür übernehmen müssen, welche Inhalte sie ins Netz stellen, sondern auch die Betreiber von Websites. Voss will diese in Haftung nehmen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.
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