Ein düsterer Vorgeschmack auf die Upload-Filter der EU-Urheberrechtsreform

Konservative Politiker rollen ja gerne mit den Augen, wenn das Wort „Upload-Filter“ fällt, denn davon stünde schließlich nichts im Gesetzesentwurf, der am 12. September im EU-Parlament verabschiedet wurde. Nach Artikel 13 werden alle größeren Internetplattformen in Zukunft dafür haften müssen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen. Anbieter, auf deren Websites sich täglich Tausende oder gar Millionen von Nutzern befinden, können dem Gesetz eigentlich nur dadurch genügen, dass sie Upload-Filter einrichten.

Solche Filter gibt es schon seit längerer Zeit, etwa das von Youtube bekannte Content ID. Jedes hochgeladene Video wird per digitalem Fingerabdruck mit einer Datenbank abgeglichen und gesperrt, sobald es geschütztes Material zu enthalten scheint. Dabei geht schon lange allerlei schief. So wurde diesen Sommer erst der Youtuber Paul Davids gesperrt, obwohl es sein eigenes Material war, das er hochgeladen hatte. Content ID betrifft nur Videos und Musik auf Youtube, die Urheberrechtsreform allerdings auch Bilder, Text, Programmcode und alles, was sich urheberrechtlich schützen lässt.

Kürzlich durfte ich einen kleinen Vorgeschmack davon erleben, wie sich ein Internet anfühlen könnte, in dem Upload-Filter allgegenwärtig sind.

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