Dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst sowie den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern soll es künftig gestattet sein, die Computer und Telefone der Bevölkerung zu hacken. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen hat und in den Bundestag einbringen will. Der sogenannte Staatstrojaner soll gegen Personen eingesetzt werden, die unter Verdacht stehen, Aktivitäten nachzugehen, die eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland darstellen.
Eigentlich ist die Bezeichnung »Trojaner« etwas unglücklich für Schadsoftware, mit der Angreifer Computer aus der Ferne übernehmen können. Ursprung für diese Bezeichnung ist der Mythos vom Trojanischen Pferd: Wie einst die Bewohner Trojas angeblich ihre Neugierde nicht beherrschen konnten und das große Holzpferd mit den verborgenen Kriegern darin in die Stadt holten, so verleiten moderne Trojaner dazu, auf E-Mail-Anhänge zu klicken, sofern sie nicht gleich unerkannt als sogenannter Drive-by-Download auf die Geräte gelangen. Die Schadsoftware läuft dann unbemerkt im Hintergrund, beispielsweise um Kreditkartendaten auszuspionieren oder um Daten auf dem Gerät zu verschlüsseln, die erst gegen Zahlung eines Lösegelds wieder entschlüsselt werden.