Heute hatte ich auf Twitter wieder einen kleinen Schlagabtausch mit Michael Seemann. Es geht um die Geschichte „Euroweb vs. Nerdcore“ und die Tatsache, dass Euroweb dem Nerdcore-Betreiber René Walter die Domain weggepfändet hat, sodass sein Blog offline ging. Die ganze Geschichte kann man hier oder hier nachlesen. Zwar gibt es berechtigte Zweifel daran, ob Euroweb die Domain nicht doch wieder zurückgeben muss, mit „Zensur“ hat das ganze aber eher nichts zu tun. Dass die Firma Euroweb „umstritten“ ist, wie Udo Vetter es formuliert, ändert nichts an ihren Rechten.
Auf das obligatorische Zensurgeschrei musste man trotzdem nicht lange warten. Interessant finde ich, dass kaum einer erwähnt, dass es zu einem Prozess vor Gericht kam, zu dem René Walter offenbar einfach nicht erschien und auch das ihm aufgebrummte Strafgeld nicht (rechtzeitig) bezahlte, woraufhin Euroweb die Domain Nerdcore.de pfänden ließ, um sie zu versteigern. Von Zensur kann also gar keine Rede mehr sein: Niemand verbietet René, sein Zeugs anderweitig ins Netz zu stellen. Naja fast:
Bei der Abmahnung, die dem Gerichtstermin zu Grunde lag, ging es darum, dass Euroweb bestimmte Aussagen aus dem Nerdcore-Blog entfernen lassen wollte. Und da springt die Postprivacy-Fraktion wieder an: Sowas sei böse und Zensur. Ist es das wirklich? Müssen wir alle Paragraphen rund um Beleidigung, üble Nachrede und geschäftsschädigendes Verhalten aus BGB und StGB streichen, weil jeder alles sagen dürfen soll? Auch eine beleidigende und Menschen verachtende weil behindertenfeindliche Formulierung wie „Zählt für die überbezahlten Pfuscher eigentlich das Behindertengleichstellungssetz“ (Zitat Nerdcore)?
Mag ja sein, dass andere da ein anderes Empfinden haben, aber ich finde es ganz OK, dass nicht jeder alles (ungestraft) über mich behaupten darf und ich mich bei Bedarf gerichtlich dagegen wehren kann. Einige versteigen sich nun zu der These, dass wir schon deshalb in einer bösen Welt leben, weil Euroweb René überhaupt verklagen konnte. Seit wann entscheidet ein Mob von Bloggern anstelle eines Gerichtes über die Zulässigkeit einer Klage? Und wenn René so gar nichts schlimmes an seinen Äußerungen findet, warum hat er sich dann nicht einfach vor Gericht verteidigt?
Ich will aber auf etwas anderes hinaus: Michael hat mit seinem „radikalen Recht des Anderen“ den Begriff der Filtersouveränität geprägt – nur der Adressat einer Nachricht sei befugt, Information zu filtern. Informationskontrolle und Werkzeuge zur Informationskontrolle lehnt er ab. Daraus leitet er ab, dass Euroweb kein Recht habe, jemanden wegen seiner öffentlichen Äußerungen abzumahnen und Gerichte kein Recht haben, darüber zu entscheiden. Über Blogger, die diese Angelegenheit nicht ganz so schwarzweiß sehen, hat er auch eine ziemlich explizite Meinung:
Ich wies ihn darauf hin, dass er dann streng genommen auch ein Problem damit haben müsste, wenn ich meine Daten verschlüssele – er seit ja gegen Informationskontrolle – worauf er generös antwortete: Natürlich dürfe ich meine Daten verschlüsseln, aber ein Hacker dürfe die Verschlüsselung auch knacken. Dem Postprivacy-Ideologen ist es also egal, woher Daten stammen, mit welcher Intention sie von wem veröffentlicht wurden und ob sie überhaupt veröffentlicht wurden.
Dass Staaten keine Geheimnisse haben sollten (Stichwort Wikileaks) ist logisch, wenn man den Staat als Diener seiner Bürger betrachtet . Dass ich als Mensch aber nicht darüber entscheiden dürfen soll, ob ich beispielsweise meine sexuelle Orientierung verheimliche und zugleich niemandem verbieten darf, solche Informationen über mich preiszugeben – unabhängig davon ob sie zutreffend sind oder nicht – kann man nur noch als Datenterror bezeichnen.
Postprivacy nach Michael Seemann ist ein informationelles Hauen und Stechen, bei dem sich der Stärkere durchsetzt, und das ist in einer Postprivacy-Gesellschaft eben nicht derjenige mit dem vielen Geld und den besseren Anwälten sondern derjenige mit der größeren informationellen Reputation und Beliebtheit – oder der Datenhändler und Querymanipulateur mit der größeren kriminellen Energie. Ich schlage also vor, den Begriff „Filtersouveränität“ künftig durch „informationelle Vergewaltigung“ zu ersetzen. Das ist ehrlicher. Die Postprivacy-Gesellschaft wird in Sachen Daten(schutz) ein wilder Westen sein, wenn wir ihr keine Regeln auferlegen.
43 Antworten zu „Was uns „Euroweb vs. Nerdcore“ über Postprivacy und Informationskontrolle lehrt“