Die Kontakte der anderen

Das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld ist ein trauriges Kuriosum. Dahinter steckt eine absurde wie wohl leider auch alltägliche Geschichte. Es geht um einen Familienstreit geschiedener Eltern. Der Vater beschwerte sich, dass die Kommunikation mit der Mutter nicht recht klappe und sein Sohn weniger Umgang mit ihm wolle. Liest man das Urteil nach, merkt man schnell, warum. Der elfjährige Junge langweilte sich an den Besuchswochenenden und wurde dafür gerügt, dass er zu viel mit seinem Smartphone spiele. Zuletzt musste er das Telefon ganz abgeben, wenn er freitags bei seinem Vater ankam. Er bekam es sonntags zurück, wenn er wieder zu seiner Mutter fuhr. Der Streit, bei dem der Zank ums Gerät wohl eher Symptom als Ursache sein dürfte, landete schließlich vor Gericht, das haarsträubend urteilte.

Die Mutter verlor, muss die Gerichtskosten von 1 500 Euro tragen und künftig die Smartphone-Nutzung des Kindes streng überwachen. Diese war ohnehin auf die Nachmittage beschränkt, doch jetzt darf das Kind sein Smartphone beispielsweise nicht mehr nachts neben dem Bett liegen lassen, um es als Wecker zu nutzen. Das Kindeswohl sei sonst gefährdet, da der Junge in eine Mediensucht abgleiten könne, so das Gericht. Die Mutter soll sich fortbilden, unter anderem monatlich mindestens drei Artikel der Aufklärungsseite klicksafe.de lesen – Puritanismus im Jahre 2017.

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