Ein endloses Verfahren

Ohne IP-Adressen geht es nicht. Wann immer wir eine E-Mail verschicken, eine Website aufrufen oder einen anderen Internetdienst nutzen, erlauben diese kryptischen Zahlenreihen erst die Kommunikation im Netz. Wenn Web­sites und andere Anbieter automatisch Protokolle darüber führen, was auf ihren Servern so passiert, werden regelmäßig auch diese IP-Adressen gespeichert. Das stört Patrick Breyer. Der Politiker, der voraussichtlich noch bis Mai für die Piratenpartei im Landtag von Schleswig-Holstein sitzt, möchte Websites das Speichern der IP-Adresse grundsätzlich verbieten. Deshalb verklagte er die Bundesrepublik Deutschland, die auf ihren Websites die IP-Adressen der Nutzer speichert. Sollte er Erfolg haben, wäre es ein Präzedenzfall. Der Urteilsspruch würde auch für alle Website-Betreiber in Deutschland ­gelten.

Breyer argumentiert, der Besuch von Websites im Internet zum Teil intimste Rückschlüsse auf das Privatleben der Nutzer zulasse. Schließlich enthalte das Internet neben Katzenbildern auch Informationen über Krankheiten, Stellenangebote oder Anleitungen zum Bombenbau. Wer solche Websites liest, mache sich verdächtig oder erpressbar, egal aus welchen Gründen er eine entsprechende Website besucht hat. Zwar weiß ein Anbieter nicht, welche Person sich hinter einer IP-Adresse verbirgt, aber das weiß der Internetprovider, der die Adressen regelmäßig neu zuteilt.

Die Provider wiederum müssen diese Daten ab dem 1. Juli 2017 zehn Wochen lang speichern und herausgeben, wenn ein Staatsanwalt wegen einer schweren Straftat ermittelt und ein Gericht das anordnet. Es gibt aber auch andere Wege, die Person hinter einer IP-Adresse ausfindig zu machen, beispielsweise mittels einer Klage wegen eines Urheberrechtsverstoßes. Die strafrechtlichen Verfahren werden zwar regelmäßig wieder eingestellt, allerdings wird zu Verfahrensbeginn grundsätzlich anhand der IP-Adresse ermittelt, wer überhaupt verklagt wird. Die klagenden Anwälte gelangen so an die zugehörigen Namen und Adressen, an die sie anschließend zivilrechtliche Abmahnungen und Klagedrohungen verschicken. Das ließe sich verhindern, wenn Websites und Internetdienste die IP-Adressen ihrer Nutzer gar nicht erst speichern dürften. Ein solches Verbot würde das Internet anonymer machen.

Es gibt aber durchaus viele Menschen, die das für keine gute Idee halten.

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