Stören mit beschränkter Haftung

»Störerhaftung« ist der juristische Fachbegriff dafür, für etwas bestraft zu werden, das man gar nicht getan hat. Klingt absurd, ist es meistens auch und kommt weltweit so fast nur in Deutschland vor. Wer sein Auto verleiht und demoliert zurückbekommt, läuft Gefahr, auch noch Schadensersatz an die Geschädigten des Unfalls zu zahlen – zumindest wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann. Ähnliches gilt auch im Internet.

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