„Habt ihr auch mal gelesen, was in ACTA eigentlich drinsteht?“

Glaubt man den Gegnern des Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommens, kurz ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), droht das Ende des Internet, wie wir es kennen. Stehen erst alle Unterschriften unter dem Vertrag, werden, so die Kritik, Internet-Provider für die Verbreitung unerlaubter Inhalte über ihre Netze in Haftung genommen. Als illegal eingestuftes Material aus dem Ausland würde mit Netzsperren versehen – also STOPP-Schildern, wie die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2009 noch für Kinderpornografie forderte. Nutzer unterlägen der »Three-Strikes-Regelung«: Wer bei Urheberrechtsverletzungen wie dem Download eines Musikstückes aus einer Tauschbörse ertappt wird, bekommt eine erste und zweite Warnung, bevor beim dritten Verstoß die Leitung gänzlich gekappt wird. Und natürlich würde per Vorratsdatenspeicherung unser Online-Verhalten überwacht werden, um illegale Nutzung nachträglich feststellen und bestrafen zu können.

Dieses Szenario jedenfalls wird auf zahllosen Webseiten, Blogs und in Videos an die Wand gemalt. Die Sache hat nur einen Schönheitsfehler: Keine der eingangs genannten Horrormaßnahmen stehen im ACTA-Vertrag. Wer das Abkommen genauer unter die Lupe nimmt, wird feststellen, dass das ACTA eigentlich nur international festschreibt, was in Deutschland sowieso schon Recht und Gesetz ist…

Der vollständige Text erschien in der heutigen Ausgabe des „Neuen Deutschland“.


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