Büro-Cyborgs: Warum implantierte RFID-Chips langweilig sind

Implantierte RFID-Chips kennt man seit Jahrzehnten aus der Tierarzt-Praxis. Haustiere werden gechipt, um sie später per Lesegerät identifizieren zu können. Seit einiger Zeit implantieren sich auch Menschen solche Chips – zumeist in die Haut zwischen Daumen und Zeigefinger. Auch hier geht es um Identifikation: Die Chips werden benutzt, um Smartphones zu entsperren, Gebäude mit passender Schließanlage zu betreten und an Snackautomaten zu bezahlen.

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Warum das Urteil des OLG München zur Meinungsfreiheit auf Facebook kein Gamechanger ist

Die Geschichte wirkt recht übersichtlich: Eine AfD-Politikerin postet im Rahmen eines hitzigen Streites um Grenzkontrollen in Österreich eine ätzende Erwiderung. Facebook löscht diesen Post und sperrt die Politikerin für 30 Tage. Die Nutzerin wehrt sich und bekommt überraschenderweise in zweiter Instanz vor dem OLG München recht.

So oder so ähnlich ist die Geschichte in zahlreichen Medien zu lesen gewesen und löste Diskussionen darüber aus, ob die Meinungsfreiheit nun schwerer wiege als die Community-Standards von Facebook. Manche freuten sich, dass die Meinungsfreiheit auch auf einer privaten und kommerziellen Plattform wie Facebook gelte. Andere warfen ein, dass sich Hatespeech künftig viel schwerer bekämpfen ließe, wenn Plattformen alles stehen lassen müssen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Und Startups fragen sich, ab wann denn eine Plattform groß genug sei, damit die Meinungsfreiheit schwerer wiege als das virtuelle Hausrecht und in welchem Umfang andere Plattformen unliebsame Nutzer bei sich dulden müssen. Doch darum geht es eigentlich gar nicht, wie ein Blick in die einstweilige Verfügung zeigt.

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Das Umfrage-Tool der „Aufstehen“-Bewegung ist eine Einladung für Botnetzwerke

Prinzipiell ist es eine gute Idee: Regierungen, Parteien oder politische Bewegungen schaffen Plattformen, auf denen Jedermann sich in den den politischen Diskurs einbringen soll. Idealerweise im Internet, denn das gibt auch denjenigen die Chance auf Teilnahme, die aus beruflichen oder privaten Gründen keine Zeit haben, Stammtische und Veranstaltungen zu besuchen.

Anläufe dazu gab es viele, vom virtuellen Ortsverein der SPD bis zur Liquid Democracy in der Piratenpartei. Viele Projekte scheiterten, aber gerade erst führte eine von der EU-Kommission durchgeführte Umfrage dazu, dass voraussichtlich die Zeitumstellung abgeschafft wird. Unabhängig vom politischen Inhalt wurde nicht weiter hinterfragt, wie wertvoll ein Abstimmungsergebnis ist, wenn rund 80 Prozent der Teilnehmer aus Deutschland stammen, obwohl nur etwa 16 Prozent der EU-Mitglieder Deutsche sind.

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Gilt auch für Unternehmen: Haltung zeigen gegen Rechts

Wenn es darum geht, sich dem Rechtsradikalismus entgegenzustellen, reicht es nicht, sich privat zu engagieren. Auch Unternehmen können und müssen Gesicht zeigen.

Am 1. September kippte etwas. An dem Tag fand in Chemnitz ein sogenannter „Trauermarsch“ statt, doch von Trauer und Andenken an den eine Woche zuvor am gleichen Ort erstochenen Daniel H. blieb nicht viel übrig. Zu den Alt-Nazis, Pegida und den anderen rechtsradikalen Gruppen gesellte sich die von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilende AfD, die lange Zeit noch euphemistisch „rechtspopulistisch“ genannt wurde.

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Die im Dunkeln sieht man doch

Langsam ist die Gesichtserkennung im Alltag angekommen. Facebook hat sein seit Jahren existierendes entsprechendes Feature auch für europäische Nutzer freigeschaltet. Das derzeit neueste iPhone wird nicht mehr durch Fingerabdruck entsperrt, sondern per Blick aufs Display. Bei den olympischen Spielen 2020 in Tokio soll ein entsprech­endes System benutzt werden, um Athleten, Presseleute und Mitarbeiter zu identifizieren, die bestimmte Bereiche betreten dürfen. Das Medienunternehmen Live Nation, zu dem auch der Dienstleister Ticketmaster gehört, kaufte das auf Gesichtserkennung spezialisierte Unternehmen Blink Identity, um Konzertbesucher künftig beim Einlass anhand ihres Gesichts zu kontrollieren, statt mit Hilfe eines vorgezeigten Tickets.

Begehrlichkeiten weckt diese Technologie schon lange auch bei Ermittlungsbehörden zahlreicher Länder. So benutzte die US-Polizei nach dem Amoklauf in der Redaktion der Capital Gazette in Annapolis, Maryland, im Juni Gesichtserkennungssoftware, um den Todesschützen zu identifizieren. Das FBI soll Fotos von 117 Millionen US-Ame­rikanern gespeichert haben.

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Die Macht der Algorithmen

»Algorithmus« ist das Gruselwort der vergangenen Jahre. Kaum jemand weiß, was genau das eigentlich ist – jedenfalls wenn es nach einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung im Frühjahr 2018 geht. Dort gaben fast drei Viertel der Befragten an, schon einmal den Begriff Algorithmus gehört zu haben, aber nur etwa zehn Prozent konnten erklären, was das ist. Für die anderen 90 Prozent muss die Welt eine gruselige sein, schließlich entscheiden diese ominösen Algorithmen über Kreditwürdigkeit, Partnerwahl und Polizeieinsätze.

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Ein Faktencheck zum Klimawandel

Polkappen und Gletscher sind geschmolzen, der Meeresspiegel ist um mehrere Meter gestiegen und hat Küstenstädte von New York bis Bangkok überflutet. Jeder hat Bekannte, deren Häuser schon durch Stürme und Überschwemmungenzerstört wurden. Viele einst grüne Regionen der Welt sind zu Wüsten geworden. Viele Tiere und Pflanzen sind ausgestorben, während in Deutschland Palmen heimisch geworden sind. Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht, weil ihre Heimat unbewohnbar geworden ist.

So oder so ähnlich lauten die pessimistischen Prognosen für die nächsten Jahrzehnte und Jahrhunderte. Doch wird es wirklich soweit kommen? Sind die vielen Hitzerekorde des Sommers 2018 die Vorboten dieses Klimawandels? Kaum ein Thema ist wissenschaftlich so gut erforscht wie die menschengemachte Erderwärmung. Trotzdem ranken sich darum jede Menge Gerüchte, Verschwörungstheorien und Halbwahrheiten.

Der ungeregelte digitale Tod

Ungerecht und grausam müssen es die Hinterbliebenen finden, wenn ein Kind verstirbt, die Eltern nicht wissen, was wirklich passiert ist und das Internet helfen könnte, es aber nicht tut. Ein solcher Fall wird an diesem Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Er beschäftigt die Gerichte und eine Familie aus Berlin schon seit Jahren. Rückblick ins Jahr 2012: Ein 15-jähriges Mädchen stirbt auf den Gleisen einer U-Bahnhofstation. Nach ihrem Tod suchen die Eltern nach Hinweisen, ob es Suizid gewesen sein könnte. Hinweise erhoffen sie sich auch in den Facebook-Nachrichten der Tochter. Doch die Plattform verweigert den Zugang.

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Ein System von Filtern wäre Realität, das flächendeckend überwacht, was Menschen hochladen

Wenn Rechteverwerter gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen wollten, mussten sie bisher die Übeltäter ausfindig machen und verklagen. Zugleich konnten sie die Webseiten auffordern, die geschützten Inhalte wieder zu löschen. Wäre es da nicht wesentlich einfacher, wenn die Betreiber von Apps und Webseiten schon beim Hochladen überprüfen müssen, ob ihre Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen? Das ungefähr dachten sich Lobbyisten und Politiker beim Formulieren einer neuen EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass künftig nicht nur die Menschen verklagt werden können, die konkret Urheberrechtsverletzungen begehen, sondern auch die Apps und Webseiten, auf denen die Inhalte veröffentlicht werden.

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Angriff auf das freie Internet

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 20. Juni über eine neue »Copyright Directive« oder »Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« abgestimmt. Bereits Anfang Juli soll die Abstimmung im EU-Parlament folgen.

Besonders umstritten sind die Artikel 11 und 13. Der erste reguliert, was künftig noch im Internet verlinkt, der zweite, was hochgeladen werden darf. Bei beiden geht es um die Durchsetzung von Urheberrechten. Axel Voss, Europaabgeordneter der CDU und Mitverfasser des Entwurfs, findet, dass nicht nur die Nutzer Verantwortung dafür übernehmen müssen, welche Inhalte sie ins Netz stellen, sondern auch die ­Betreiber von Websites. Voss will diese in Haftung nehmen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.

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