Petition Reloaded

Die Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ von Franziska Heine steht kurz vor dem 80.000. Unterzeichner. Die Befürworter der DNS-Sperren werden jedoch nicht müde zu behaupten, ihre Zensurmaßnahmen seien „ein erster Schritt“ und sind sich nicht zu Schade, die Wähler zu beschimpfen, so z.B. Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):

Für mich steht jedoch fest, dass z.B. das Freiheitsrecht eines Kindes, nicht sexuell missbraucht und Pädophilen zur Schau gestellt zu werden, um einiges höher zu bewerten ist als eine verabsolutierte „Freiheit des Internets“ oder anderes dummes Geschwätz. Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein „unzensiertes Internet“ verteidigen etc. – vgl. www.ccc.de -, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen. (Quelle: Abgeordnetenwatch.de)

Auch wenn Herr Uhl später „bedauert, einen unnötig polemischen Ton in die Debatte gebracht zu haben“, zweifelt er zwar nicht mehr an der fachlichen, wohl aber an der politischen Kompetenz der Kritiker. Ich nehme mal freundlich an, dass Herr Uhl und alle anderen Befürworter von Web-Sperren einfach noch nicht wirklich verstanden haben, worum es den Unterzeichnern geht. Um dem Vorwurf, Kindesmissbrauch sei uns egal, konstruktiv zu begegnen, habe ich folgende Petition eingereicht:

Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Kindesmissbrauch und die Verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch konsequenter als bisher zu verfolgen:

  1. Personale und finanzielle Aufstockung in den Bereichen Sozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe sowie der Ermittlungsbehörden zur konsequenten Verfolgung der Täter
  2. Einrichtung einer Meldestelle im Web
  3. Löschung der Bilder von Webservern
  4. Verstärkung internationaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
  5. Keine Sperrung oder „Zensurmaßnahmen“

Begründung:

Laut Kriminalstatistik liegt die Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland seit Jahren konstant bei etwa 1200. Das sind 1200 Fälle zu viel. Nur in weniger als 1% der Fälle wurde Bildmaterial erzeugt. Oberstes Ziel muss sein, Missbrauch zu verhindern, die Täter konsequent zu verfolgen und entsprechende Bilder ganz aus dem Web zu
entfernen.

  1. Kindesmissbrauch findet ganz überwiegend innerhalb der Familien statt, wobei die Opfer sich oft jahrelang nicht trauen, sich zu „outen“. Sozialarbeiter, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter und Betreuer arbeiten jedoch jenseits ihrer Kapazitätsgrenzen. Das Bildmaterial wird kaum im Web, sondern fast immer über unterschiedliche Kanäle „unter der Hand“ getauscht. Dies zu bekämpfen erfordert klassische polizeiliche Ermittlungsarbeit. Laut  Klaus Jansen (Vorsitzender BDK) ist die Polizei für solche Ermittlungsarbeit unterbesetzt und unterfinanziert.
  2. Wer Kinderpornographie unabsichtlich entdeckt und ansieht, setzt sich dem Verdacht der Pädophilie aus, mit dem leicht erheblicher Rufschaden einhergehen kann. Das ist bei unbegründetem Verdacht für die Betroffenen unerträglich (Beweislastumkehr). Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die URLs solcher Inhalte über eine offizielle, behördliche Webseite anonym zu melden, um die Hemmschwelle zu einer Anzeige zu senken.
  3. Offenbar existieren Webserver mit entsprechenden Inhalten ganz überwiegend in westlichen Ländern. Bei Bekanntwerden müssen diese Inhalte durch die Webspace-Provider (die anhand der IP-Adresse schnell ausfindig gemacht werden können) gelöscht werden. Die Webspace-Provider haben eine Kundenbeziehung mit den Urhebern der Bilder: Diese müssen sie offenlegen, um die Täter zu ermitteln und zu verfolgen. Dabei ist festzustellen, ob die betreffenden Server durch Kriminelle gehackt und übernommen wurden.
  4. Das Internet ist global: Die o.g. Punkte müssen auf internationaler Ebene (vgl. Interpol) umgesetzt werden, mindestens jedoch auf EU-Ebene. Auf Staaten, in denen Kindesmissbrauch (nach westlichem Rechtsverständnis) legal ist (z.B. im Nahen Osten), ist über die internationale Diplomatie einzuwirken.
  5. Bei einer DNS-Sperre verbleibt das Material im Web, was für die Missbrauchsopfer ein unerträglicher Zustand ist. Davon abgesehen sind solche Sperren leicht umgehbar, tasten die Täter nicht an oder warnen sie sogar vor, sorgen in Kombination mit Protokollierung für falsche Verdächtigungen, können in der derzeit geplanten Form zu Sperrung anderer Inhalte missbraucht werden, stellen einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar und verhindern keinen Kindesmissbrauch.

Alle Angaben und Forderungen basieren auf den zahllosen Medienberichten der letzten Tage und Wochen.

Anregung zur Diskussion

Diese Petition versteht sich nicht als Konkurrenz zur Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“ von Franziska Heine. Sie ist eine Ergänzung.

Im Zuge der Diskussion kam immer wieder der Vorwurf auf, den Gegnern von DNS-Sperren sei Kindesmissbrauch im Grunde egal. Dem möchte ich (im Namen vieler) hier ausdrücklich widersprechen und dies durch obige Forderungen unterstreichen.

Vermutlich gibt es noch sehr viele weitere Möglichkeiten, Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Diese Forderungen sind ein Anfang, um Frau von der Leyens Gesetzentwurf konstruktiv zu begegnen.

Ich bin gespannt ob sie veröffentlicht wird.  (Sie könnte wegen Themengleichheit abgelehnt werden.)

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