EU-Urheberrechtsreform: Schaden für die Demokratie

Das EU-Parlament hat für eine Urheberrechtsreform gestimmt. Die Auswirkungen sind jedoch erst absehbar, wenn die neue EU-Richtlinie vom Bundestag in nationales Recht überführt wird. Die Reform enthält eine Haftungs- und Lizensierungspflicht für Internetplattformen, welche künftig gezwungen werden, alles, was ihre Nutzer hochladen, mit Upload-Filtern auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass diese Filter eine hohe Fehlerquote haben werden und völlig legale Zitate und Parodien nicht erkennen können.

Das ist aber noch nicht alles. Streng genommen müssen die Plattformen dann Uploads sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke ablehnen, wenn sie in ihren Datenbanken keine gültige Lizenz für den Inhalt finden. Also auch »user generated content« wie zum Beispiel Selfies, Urlaubsbilder oder Fotos vom Gebrauchtwagen, der zum Verkauf angeboten wird. Auch Texte in Diskussionsforen können betroffen sein, schließlich könnte jemand statt eines Diskussionsbeitrages einen Ausschnitt aus einem veröffentlichten Werk irgendwo hochladen.

Weiterlesen in Neues Deutschland

Die EU-Urheberrechtsreform

Als das t3n-Magazin mich kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament um einen Text zur EU-Urheberrechtsreform bat, ist die Angelegenheit ein wenig eskaliert. Gewünscht war nämlich eine Art „Rundumschlag“ und ich merkte schnell, dass das einen einzigen Artikel völlig sprengen würde. So wurden gleich vier Teile draus, und selbst darin konnte ich bei weitem nicht all die Perspektiven, Argumente, Winkelzüge, Falschbehauptungen und Absurditäten unterbringen, die sich um die Geschichte dieses Gesetzesentwurfes ranken. Deshalb habe ich mich auf eine einzige Frage konzentriert: Verbessert die Reform – wie vielerorts ständig behauptet – die Situation von Urhebern? Die Antwort ist ein klares Nein. Weiterlesen bei t3n:

Teil 1 – Artikel 15: So gefährdet das Leistungsschutzrecht die Digitalwirtschaft
Teil 2 – Artikel 16: Warum Kreative weniger Geld bekommen
Teil 3 –Artikel 17: Mit Uploadfiltern wird das Internet zum Kabelfernsehen
Teil 4 –Die schmutzige Lobbyschlacht um die EU-Urheberrechtsreform

Angriff auf das freie Internet

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 20. Juni über eine neue »Copyright Directive« oder »Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« abgestimmt. Bereits Anfang Juli soll die Abstimmung im EU-Parlament folgen.

Besonders umstritten sind die Artikel 11 und 13. Der erste reguliert, was künftig noch im Internet verlinkt, der zweite, was hochgeladen werden darf. Bei beiden geht es um die Durchsetzung von Urheberrechten. Axel Voss, Europaabgeordneter der CDU und Mitverfasser des Entwurfs, findet, dass nicht nur die Nutzer Verantwortung dafür übernehmen müssen, welche Inhalte sie ins Netz stellen, sondern auch die ­Betreiber von Websites. Voss will diese in Haftung nehmen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.

Weiterlesen in der Jungle World

Leistungsschutzrecht: Thank you, taz!

tl;dr: Artikel der taz darf man weiterhin mit Zitat verlinken. Es gibt eine Whitelist, wer das noch alles erlaubt – und natürlich eine Blacklist.

taz

Mit dem Zitierverbot namens „Leistungsschutzrecht“ ist es mir eigentlich nicht mehr möglich, dass ich meine „Links der Woche“ poste. Die bestehen schließlich immer aus Zitat und Link, sind also auf böseste Weise von mir raubmordkopiert. Ich mache trotzdem weiter, weil ich bei Bloggern davon ausgehen darf, dass eine solche Verlinkung erwünscht ist. Seit das Leistungsschutzrecht in Kraft ist, verarbeite ich grundsätzlich keine „Verlagserzeugnisse“ mehr. Süddeutsche oder Stern, FAZ oder Frankenpost, nichts davon findet mehr Eingang. Aber manchmal ist das wirklich schade, also schrieb ich der taz folgende Mail:

Liebe taz-Redaktion,

in meinem Blog habe poste ich sonntäglich automatisiert Links, die ich besonders bemerkenswert finde – immer mit einem kleinen Zitat aus dem Text. Das sieht dann z.B. so aus: http://www.ennomane.de/2013/08/04/links-der-woche-176/

Seitdem das Leistungsschutzrecht beschlossen ist, achte ich darauf, auf diese Weise nur noch private Blogs zu verlinken und keine Verlagserzeugnisse, auch wenn es manchmal schmerzt. Besonders geschmerzt hat es bei dem Artikel „Das sind die Gene, weißt du?“ von Jacinta Nandi: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=tz&dig=2013/08/06/a0121&cHash=adc45c091aa7cfa13bc3a5e7e17a8933 Ich würde ihn sehr gerne in die „Links der Woche“ aufnehmen.

Frage: Wie steht die taz zum Leistungsschutzrecht? Gestattet ihr es, Artikel in dieser Form zu verlinken und zu zitieren? Falls ja, steht das irgendwo bzw. könnt ihr das auf der Webseite oder per Artikel in irgend einer Form (am besten verlinkbar) klarstellen?

Mit freundlichen Flattr-Klicks,

Enno Park

Am nächsten Werktag erhielt ich die Antwort:

Lieber Enno,

die Verlinkung auf unsere Website unter Nutzung eines kleinen Textschnipsels – also wie von dir umgesetzt – ist nach wie vor kostenfrei möglich.

Beste Grüße …

Das freut mich natürlich sehr. Die taz hat verstanden, dass wir  Blogger ihr nichts wegnehmen, sondern unbezahlt und nur aus Interesse am Inhalt helfen, die Aufmerksamkeit für gute Artikel zu erhöhen.

Ich weiß zwar, dass die taz das Leistungsschutzrecht nicht unterstützt hat, aber zwischen der Meinung der Redaktion und dem tatsächlichen Verhalten des Verlages können Welten liegen. Bleibt die Frage: Welche Verlage erlauben noch weiterhin eine solche Nutzung? Ich hätte mir die Anfrage bei der taz sparen können: Es existiert tatsächlich eine solche Whitelist – sie ist klein aber fein. Dienste wie Rivva könnten sie u.U. eine große Hilfe sein – es macht schließlich einen großen Unterschied, ob man dort mit oder ohne Snippet aufgeführt wird. Vermutlich ist das für Rivva zuviel Aufwand, aber es gibt ja noch die Idee, das per Meta-Tag im HTML-Code zu automatisieren.

Allerdings existiert im Netz eine andere Liste. Auf der Blacklist stehen all die Zeitungserzeugnisse voller „Qualitätsjournalismus“, die grundsätzlich nicht im Netz verlinkt werden wollen. Ich finde, wir sollten diesen Wunsch respektieren. Ein wenig fasziniert mich, dass mir fast nichts fehlt, wenn ich diese Angebote ignoriere – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, ist das alles ziemlich verzichtbar.

P.S.: Dieses Blog steht übrigens unter Creative-Commons-Lizenz und kann beliebig zitiert werden, solange ihr ein paar Spielregeln einhaltet.

Links der Woche

Brainfuck

https://www.youtube.com/watch?v=rw_ZQkFeh28

Links der Woche

Reblogged

Zum Schluss

Was für ein Kompliment!

[via Inconstant Motion]