Sowohlalsauch

Am vergangenen Montag wurde die EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts endgültig beschlossen – ausgerechnet auf einem Treffen de Agrarminister. Zwangsvergütung für kleinste Texthäppchen aus Presseerzeugnissen, höhere finanzielle Ausschüttungen an Verlage zu Lasten von Urhebern und vor allem die zunächst als Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) bekannt gewordenen Upload-Filter werden damit Realität. Solche Filter sollen künftig jeglichen Upload auf Plattformen im Internet auf mögliche Urheberrechtsverstöße hin überwachen und bei Bedarf unterbinden. IT-Experten sind sich weitgehend einig, dass dies ohne eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit technisch nicht möglich sein wird.

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EU-Urheberrechtsreform: Schaden für die Demokratie

Das EU-Parlament hat für eine Urheberrechtsreform gestimmt. Die Auswirkungen sind jedoch erst absehbar, wenn die neue EU-Richtlinie vom Bundestag in nationales Recht überführt wird. Die Reform enthält eine Haftungs- und Lizensierungspflicht für Internetplattformen, welche künftig gezwungen werden, alles, was ihre Nutzer hochladen, mit Upload-Filtern auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass diese Filter eine hohe Fehlerquote haben werden und völlig legale Zitate und Parodien nicht erkennen können.

Das ist aber noch nicht alles. Streng genommen müssen die Plattformen dann Uploads sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke ablehnen, wenn sie in ihren Datenbanken keine gültige Lizenz für den Inhalt finden. Also auch »user generated content« wie zum Beispiel Selfies, Urlaubsbilder oder Fotos vom Gebrauchtwagen, der zum Verkauf angeboten wird. Auch Texte in Diskussionsforen können betroffen sein, schließlich könnte jemand statt eines Diskussionsbeitrages einen Ausschnitt aus einem veröffentlichten Werk irgendwo hochladen.

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Die EU-Urheberrechtsreform

Als das t3n-Magazin mich kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament um einen Text zur EU-Urheberrechtsreform bat, ist die Angelegenheit ein wenig eskaliert. Gewünscht war nämlich eine Art „Rundumschlag“ und ich merkte schnell, dass das einen einzigen Artikel völlig sprengen würde. So wurden gleich vier Teile draus, und selbst darin konnte ich bei weitem nicht all die Perspektiven, Argumente, Winkelzüge, Falschbehauptungen und Absurditäten unterbringen, die sich um die Geschichte dieses Gesetzesentwurfes ranken. Deshalb habe ich mich auf eine einzige Frage konzentriert: Verbessert die Reform – wie vielerorts ständig behauptet – die Situation von Urhebern? Die Antwort ist ein klares Nein. Weiterlesen bei t3n:

Teil 1 – Artikel 15: So gefährdet das Leistungsschutzrecht die Digitalwirtschaft
Teil 2 – Artikel 16: Warum Kreative weniger Geld bekommen
Teil 3 –Artikel 17: Mit Uploadfiltern wird das Internet zum Kabelfernsehen
Teil 4 –Die schmutzige Lobbyschlacht um die EU-Urheberrechtsreform