Podcast mit Poppe: ACTA erklärbärt

Donnerstag Abend habe ich mit Thomas Poppe über das Thema ACTA telefoniert. Gibt ja kaum ein Thema, wo sich Gerüchte und Realität ähnlich stark vermischen. Gelernt: Einen Sachverhalt klar strukturiert rüberbringen ist mündlich wesentlich schwieriger als schriftlich. Ich glaube, aber, mein erster Podcast ist ganz brauchbar geworden. Anhören kann man das und noch etliche andere interessante Podcasts drüben beim Poppe.

Klarsfeld oder Einheitsgauck?

Piraten und Linke stecken in einem Dilemma: Gegen den großen Einheits-Gauck will niemand antreten. Die meisten Kandidaten kommen wegen ihres Parteibuches bei CxU, SPD, Grüne und FDP nicht in Frage oder winken ab. Wer will schon ohne Aussicht auf Erfolg kandidieren? Wenn es aber albern wird, gegen den Favoriten anzutreten – wird damit nicht die ganze Wahl zur Farce?  So sehr ich mir eine Persönlichkeit wie Hans-Jürgen Papier oder Jutta Limbach wünschen würde – in dieser Situation bleibt eigentlich nur die Enthaltung oder eine PR-Aktion, die der Öffentlichkeit zeigt, was für eine Shownummer diese Wahl ohne Auswahl für das höchste Staatsamt ist.

Ich finde es im kleinen selbst ziemlich ärgerlich, dass ich morgen wohl keinen Gegenkandidaten haben werde. Konkurrenz und Wahlkämpfe sind wichtig, weil sich die Kandidaten mit den Standpunkten und Argumenten ihrer Kontrahenden auseinander setzen müssen. Ein von den Spitzen so vieler Parteien ausgeklüngelter Kandidat fühlt sich oktroyiert an. Wulff konnte von sich sagen, dass er eine Wahl gewonnen hat. Bei Gauck müsste man fragen: Gegen wen?

Bleibt der kleinen Opposition also nur noch eine PR-Aktion nach dem Muster: „Ich habe keine Chance, aber ich nutze sie.“ Georg Schramm hat sich selbst zum Maulhelden gemacht. Die wundervolle Chance auf ein einmaliges Stück ((Sur)Real)Satire ist vertan und die Dombrowski-Nummer wird über Nacht fade.

In dieser Situation kommt die Linkspartei mit Beate Klarsfeld. Wie @tarzun sagt: „Bei den Linken sitzen offenbar Leute, die wissen wie man *richtig* trollt.“ Diese Nominierung ist ein genialer Hack und eine herrliche Provokation. Leider weiß ich zu wenig über ihre an Selbstjustiz grenzenden Aktionen und ihre Ansichten, um mir ein wirkliches Urteil zu bilden. Im Gegensatz zu Gauck ist das Web bei ihr nicht voller Interviews, Aufsätze und Videos mit ihren Äußerungen. Letztlich steht sie für die Ohrfeige, die sie einst verabreichte. Ob sie das präsidiabel macht? Wahrscheinlich nicht, was die Wahl nicht leichter macht. Menschlich verdient sie jede Hochachtung.

Aber eigentlich ist das alles unwichtig. Deshalb lest ihr jetzt bitte alle diesen Artikel und geht morgen wieder gegen ACTA auf die Straße. Danke.

ACTA erklärbärt

Glaubt man den Gegnern des Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommens, kurz ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), droht das Ende des Internet, wie wir es kennen. Stehen erst alle Unterschriften unter dem Vertrag, werden, so die Kritik, Internet-Provider für die Verbreitung unerlaubter Inhalte über ihre Netze in Haftung genommen. Als illegal eingestuftes Material aus dem Ausland würde mit Netzsperren versehen – also STOPP-Schildern, wie die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2009 noch für Kinderpornografie forderte. Nutzer unterlägen der »Three-Strikes-Regelung«: Wer bei Urheberrechtsverletzungen wie dem Download eines Musikstückes aus einer Tauschbörse ertappt wird, bekommt eine erste und zweite Warnung, bevor beim dritten Verstoß die Leitung gänzlich gekappt wird. Und natürlich würde per Vorratsdatenspeicherung unser Online-Verhalten überwacht werden, um illegale Nutzung nachträglich feststellen und bestrafen zu können.

Weiterlesen beim Neuen Deutschland

„Habt ihr auch mal gelesen, was in ACTA eigentlich drinsteht?“

Glaubt man den Gegnern des Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommens, kurz ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), droht das Ende des Internet, wie wir es kennen. Stehen erst alle Unterschriften unter dem Vertrag, werden, so die Kritik, Internet-Provider für die Verbreitung unerlaubter Inhalte über ihre Netze in Haftung genommen. Als illegal eingestuftes Material aus dem Ausland würde mit Netzsperren versehen – also STOPP-Schildern, wie die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2009 noch für Kinderpornografie forderte. Nutzer unterlägen der »Three-Strikes-Regelung«: Wer bei Urheberrechtsverletzungen wie dem Download eines Musikstückes aus einer Tauschbörse ertappt wird, bekommt eine erste und zweite Warnung, bevor beim dritten Verstoß die Leitung gänzlich gekappt wird. Und natürlich würde per Vorratsdatenspeicherung unser Online-Verhalten überwacht werden, um illegale Nutzung nachträglich feststellen und bestrafen zu können.

Dieses Szenario jedenfalls wird auf zahllosen Webseiten, Blogs und in Videos an die Wand gemalt. Die Sache hat nur einen Schönheitsfehler: Keine der eingangs genannten Horrormaßnahmen stehen im ACTA-Vertrag. Wer das Abkommen genauer unter die Lupe nimmt, wird feststellen, dass das ACTA eigentlich nur international festschreibt, was in Deutschland sowieso schon Recht und Gesetz ist…

Der vollständige Text erschien in der heutigen Ausgabe des „Neuen Deutschland“.