tl;dr: Artikel der taz darf man weiterhin mit Zitat verlinken. Es gibt eine Whitelist, wer das noch alles erlaubt – und natürlich eine Blacklist.
Mit dem Zitierverbot namens „Leistungsschutzrecht“ ist es mir eigentlich nicht mehr möglich, dass ich meine „Links der Woche“ poste. Die bestehen schließlich immer aus Zitat und Link, sind also auf böseste Weise von mir raubmordkopiert. Ich mache trotzdem weiter, weil ich bei Bloggern davon ausgehen darf, dass eine solche Verlinkung erwünscht ist. Seit das Leistungsschutzrecht in Kraft ist, verarbeite ich grundsätzlich keine „Verlagserzeugnisse“ mehr. Süddeutsche oder Stern, FAZ oder Frankenpost, nichts davon findet mehr Eingang. Aber manchmal ist das wirklich schade, also schrieb ich der taz folgende Mail:
Liebe taz-Redaktion,
in meinem Blog habe poste ich sonntäglich automatisiert Links, die ich besonders bemerkenswert finde – immer mit einem kleinen Zitat aus dem Text. Das sieht dann z.B. so aus: http://www.ennomane.de/2013/08/04/links-der-woche-176/
Seitdem das Leistungsschutzrecht beschlossen ist, achte ich darauf, auf diese Weise nur noch private Blogs zu verlinken und keine Verlagserzeugnisse, auch wenn es manchmal schmerzt. Besonders geschmerzt hat es bei dem Artikel „Das sind die Gene, weißt du?“ von Jacinta Nandi: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=tz&dig=2013/08/06/a0121&cHash=adc45c091aa7cfa13bc3a5e7e17a8933 Ich würde ihn sehr gerne in die „Links der Woche“ aufnehmen.
Frage: Wie steht die taz zum Leistungsschutzrecht? Gestattet ihr es, Artikel in dieser Form zu verlinken und zu zitieren? Falls ja, steht das irgendwo bzw. könnt ihr das auf der Webseite oder per Artikel in irgend einer Form (am besten verlinkbar) klarstellen?
Mit freundlichen Flattr-Klicks,
Enno Park
Am nächsten Werktag erhielt ich die Antwort:
Lieber Enno,
die Verlinkung auf unsere Website unter Nutzung eines kleinen Textschnipsels – also wie von dir umgesetzt – ist nach wie vor kostenfrei möglich.
Beste Grüße …
Das freut mich natürlich sehr. Die taz hat verstanden, dass wir Blogger ihr nichts wegnehmen, sondern unbezahlt und nur aus Interesse am Inhalt helfen, die Aufmerksamkeit für gute Artikel zu erhöhen.
Ich weiß zwar, dass die taz das Leistungsschutzrecht nicht unterstützt hat, aber zwischen der Meinung der Redaktion und dem tatsächlichen Verhalten des Verlages können Welten liegen. Bleibt die Frage: Welche Verlage erlauben noch weiterhin eine solche Nutzung? Ich hätte mir die Anfrage bei der taz sparen können: Es existiert tatsächlich eine solche Whitelist – sie ist klein aber fein. Dienste wie Rivva könnten sie u.U. eine große Hilfe sein – es macht schließlich einen großen Unterschied, ob man dort mit oder ohne Snippet aufgeführt wird. Vermutlich ist das für Rivva zuviel Aufwand, aber es gibt ja noch die Idee, das per Meta-Tag im HTML-Code zu automatisieren.
Allerdings existiert im Netz eine andere Liste. Auf der Blacklist stehen all die Zeitungserzeugnisse voller „Qualitätsjournalismus“, die grundsätzlich nicht im Netz verlinkt werden wollen. Ich finde, wir sollten diesen Wunsch respektieren. Ein wenig fasziniert mich, dass mir fast nichts fehlt, wenn ich diese Angebote ignoriere – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, ist das alles ziemlich verzichtbar.
P.S.: Dieses Blog steht übrigens unter Creative-Commons-Lizenz und kann beliebig zitiert werden, solange ihr ein paar Spielregeln einhaltet.