Letzten Sommer hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Polizei in Berlin Demonstranten nicht filmen darf, so lange kein konkreter Tatverdacht besteht:
Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im „Kamera-Monitor-Verfahren“ damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen“, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.
Ich war gestern auf einer kleinen, vollkommen friedlichen Demonstration. Etwa 100 überwiegend spanische Demonstranten skandierten die Ziele der „Spanish Revolution„. Ratet mal, was die Polizei gemacht hat: