Beim Lesen eines Artikels über Gabriele Paulis „Freie Union“ im Kölner Stadtanzeiger musste ich sehr an mich halten, nicht den Kaffee über den Schreibtisch zu prusten:
In Celle kursierte auch noch eine andere Variante für den Fall, dass es nichts werden solle mit all den hochfliegenden Plänen. „Dann könnten die Piraten Pauli ins Boot holen. Die Piratenpartei ist eine Männerpartei, und die Gabi, nun Sie wissen schon. Da könnte was gehen.“
Wie bitte? Ausgerechnet die Pauli bei uns? Sowas kann nur jemand raunen, der absolut, aber auch wirklich gar keine Ahnung von den Inhalten und Zielen der Piratenpartei hat. Um zu zeigen, dass Frau Pauli vollkomen inkompatibel ist, muss man im Parteiprogramm der Freien Union gar nicht nach konkreten Aussagen stochern wie nach Fleischfasern in der Fastensuppe. Es genügt, das Impressum auf www.gabriele-pauli.de aufzurufen. Dort verbietet sie mir und der gesamten zivilisierten Welt, ihre Website zu verlinken. Bis zur Stunde heißt es (ich traue mich ja kaum, es wörtlich zu zitieren), dass alle Inhalte Eigentum der Firma Dr. Gabriele M. Pauli (DGMP) und des Dr. Pauli-Teams International (DPTI) seien. Neben Kopieren, Vervielfältigung, Nutzung auf anderen Webseiten sei auch die Verlinkung ausdrücklich untersagt.
Deutlicher kann niemand zeigen, wie wenig er das Internet verstanden hat – und nebenbei auch, was von der „Freiheitlichkeit“ zu halten ist, mit der die „Freie Union“ wirbt. Eigentliche wäre die ganze Chose die Aufmerksamkeit nicht wert, wenn da nicht die Frage bliebe: Darf sie das eigentlich, so ganz grundsätzlich das Verlinken zu verbieten?
Als erster beantwortete freundlicherweise Tobias Bier, Fachanwalt in der Kanzlei Kähler Kollegen, Hamburg, meine Anfrage. Und zwar mit einem ganz klaren nein – sie kann es nicht verbieten. Als Beleg sandte er mir noch eine Zusammenschau der Rechtsprechung in dieser Frage, von der ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich sie an dieser Stelle veröffentlichen darf. (Das liebe Urheberrecht…)
Später am Abend meldete sich dann auch noch Peter Schmitz von der c’t-Redaktion:
Nein, das kann man nicht wirksam verbieten. Man kann ein solches „Verbot“ zwar auf eine Webseite schreiben in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Leute davon beeindrucken lassen, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, dies durchzusetzen.
Das Verlinken von Web-Angeboten wird in der Rechtsprechung vom Grundsatz her als ein Wesenszug des World Wide Web angesehen, der nicht der Erlaubnis des Urhebers der verlinkten Inhalte bedarf. Es gibt jedoch Spezialfälle, in denen eine bestimmte Art von Verlinkung Rechte des Inhabers der verlinkten Seite verletzt. So ist bereits anerkannt worden, dass es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Web-Autors darstellen kann, wenn auf seine Inhalte von Seiten aus verlinkt wird, die rechtsextremen Zielen dienen. In einem solchen Fall kann eine Verlinkung geeignet sein, den Ruf des Autors zu beeinträchtigen. In bestimmte Urheberrechte kann auch das unerlaubte „Deep-Linking“ eingreifen, wenn dieses gezielt eine vom Autor geschaffene Struktur zur Leserführung umgeht und die betreffenden Inhalte dadurch ihres Zusammenhangs entkleidet. Wenn es gezielt dazu eingesetzt wird, um etwa Werbezugriffe abzufangen, kann es auch als unlauteres Wettbewerbshandeln aufgefasst werden. In einem ähnlichen Zusammenhang steht das umstrittene „Framing“, das zumindest dann als Wettbewerbsverletzung gelten kann, wenn sich derjenige, der fremde Inhalte so geschickt auf seiner Seite einbaut, dass sie wie eigene wirken könnten, gewissermaßen mit fremden Federn schmückt.
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht einen Link zur Pauli. ;)
P.S. Ein wörtlich identischer Disclaimer steht im Impressum der Website der „Freien Union“. Interessant, dass deren Inhalte also offenbar den oben genannten Firmen der Frau Pauli gehören – und nicht der Partei selbst.