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  • E-Privacy-Verordnung: Die DSGVO war noch nicht alles

    Die hart debattierte DSGVO regelt den Datenschutz in der Europäischen Union technikneutral. Doch speziell für elektronische Kommunikation sieht das EU-Parlament Handlungsbedarf und arbeitet an einer ergänzenden E-Privacy-Verordnung (EPVO) Sie soll die alte E-Privacy-Richtlinie von 2002 und die Cookie-Richtlinie von 2009 ersetzen, die uns die allgegenwärtigen Cookie-Warnungen auf fast jeder Website beschert haben.
    E-Privacy-Verordnung: Das ändert sich (nicht)

    Anders als die DSGVO ist die EPVO nur für Unternehmen relevant, die Kommunikationsdienste betreiben: Telefon, Internetzugang, E-Mail, Chat, Messenger, Audio- und Videochat und so weiter. Das klingt, als sei die Verordnung nur für einen relativ kleinen Kreis von Unternehmen relevant, allerdings kann jedes gewerbliche Medienangebot darunter fallen, sobald Onlinewerbung und Tracking-Cookies ins Spiel kommen.

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