Kognitive Einschränkungen

Wer auf Twitter mitliest, hat es schon mitbekommen: Ein Brief meiner Krankenkasse hatte mir gestern völlig unerwartet die Laune verdorben. Statt das Cochlea-Implantat einfach zu genehmigen (wie das Usus ist), wollen die eine Prüfung seitens des MDK und Unterlagen von Pontius und Pilatus. Ich hatte schon mit monatelanger Verzögerung gerechnet, dabei stand der OP-Termin längst fest. Vorläufiges Happy End: Die Charité hält einfach cool am Zeitplan fest, da in meinem Fall die Indikation sonnenklar sei und die Kasse am Ende ja doch zahlen müsse.

Aber darum geht es nicht. Es geht darum, was die BKK Mobil Oil für Unterlagen haben möchte: unter anderem eine Prüfung auf „kognitive Einschränkungen“. Auf Deutsch: Sie wollen wissen, ob ich geistig behindert bin. Schlimm ist dabei nicht, dass mir minderer IQ, Debilität oder ähnliches unterstellt wird. Schlimm ist, dass sie überhaupt danach fragen. Was wäre denn, wenn ich „kognitiv eingeschränkt“ wäre? Hätte ich damit das Recht auf ein Cochlea-Implantat verwirkt? Das Recht auf Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung? Die Chance auf Hören und gesellschaftliche Teilhabe?

Könnte man eine solche Haltung seitens der Krankenkasse nicht schon für justiziabel halten? Ich finde es jedenfalls unwahrscheinlich, dass die BKK Mobil Oil fragt, weil sie kognitiv eingeschränkten Menschen die Luxusvariante mit roter Schleife drum spendiert nebst persönlichem Glückwunschreiben des Krankenkassendirektors.