Schlecht gefiltert

Ab dem 1. August müssen Online-Plattformen wie Youtube, Instagram, Twitch und Tiktok filtern, was ihre Nutzerinnen und Nutzer hochladen. Alle Texte, Bilder, Videos und Klänge sollen ab diesem Zeitpunkt mit einer langen Liste urheberrechtlich geschützten Materials verglichen werden. Findet sich ein Treffer, muss die Plattform den Upload blockieren. Damit ist künftig ein Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, welches im Grunde auf Youtube als »Content ID« seit über zehn Jahren im Einsatz ist. Dort zeigte sich bereits, dass solche Filter nicht besonders gut funktionieren.

Da ein Werk in verschiedenen Varianten und Dateiformaten vorliegen kann, reicht es nicht, nur solche Uploads zu blockieren, die mit einem Original identisch sind. Stattdessen arbeiten solche Filter mit ähnlichen Algorithmen, wie sie zum Erkennen von Fingerabdrücken und Gesichtern verwendet werden. Diese sind hochentwickelt und können zum Beispiel Musikstücke auch dann noch erkennen, wenn Teile von ihnen nur zufällig im Hintergrund zu hören sind, zum Beispiel weil ein Radio läuft. Sie liefern dabei aber keine eindeutigen Ergebnisse, sondern rechnen nur die Wahrscheinlichkeit aus, mit der Klänge einem hinterlegten Musikstück entsprechen. Auch wenn sie sehr gut funktionieren, machen sie Fehler. Angesichts der massenhaften Uploads privater Nutzerinnen und Nutzer kommt es durchaus nicht selten zu solchen Fehlern.

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