Wie der EuGH den Überwachungsstaat riskiert

Eigentlich ist es jetzt in der Europäischen Union verboten, dass die Telekommunikationsunternehmen von allen ihren Nutzern speichern, wann sie wo mit wem telefoniert oder Nachrichten ausgetauscht haben. Aber auch nur eigentlich, denn uneigentlich definiert der Europäische Gerichtshof in seinem jüngsten Urteil Ausnahmen. Und auch wenn sich das Urteil auf Verfahren in Großbritannien, Belgien und Frankreich bezieht, ist das Urteil ein Signal: Die in Deutschland seit Jahren ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung könnte kommen.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet: Die Telekommunikationsunternehmen speichern, wann wer mit wem wie lange telefoniert hat. Dasselbe gilt für E-Mails sowie IP-Adressen. Im Fall von Mobiltelefonen wird auch noch die Funkzelle mitgespeichert, woraus sich ein Bewegungsprofil ergibt. Der eigentliche Inhalt der Kommunikation wird zwar nicht gespeichert, aber die Meta-Daten sind für Ermittler meistens sowieso wertvoller. Was sonst noch alles alles gespeichert werden muss, wie lange die Daten aufgehoben werden und unter welchen Umständen Ermittlungsbehörden auf die Daten zugreifen dürfen, variiert von Gesetz zu Gesetz und Mitgliedsland zu Mitgliedsland.

Weiterlesen im t3n Magazin